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Grunderwerb- und Grundsteuer

Information zum Thema

Grunderwerbsteuer

Der Grunderwerbsteuer unterliegen insbesondere Kaufverträge und sonstige Rechtsgeschäfte, die einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründen. Der Steuersatz beträgt 5,5 v.H. und bemisst sich in der Regel nach der Gegenleistung.

 

Grundsteuer

Auf inländischen Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, private und betriebliche Grundstücke) wird Grundsteuer erhoben. Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter:

Allgemeine Informationen zum Thema bei Amt24

Informationen zu häufig nachgefragten Sachverhalten bei Amt24

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