Grunderwerb- und Grundsteuer
Information zum Thema
Grunderwerbsteuer
Der Grunderwerbsteuer unterliegen insbesondere Kaufverträge und sonstige Rechtsgeschäfte, die einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründen. Der Steuersatz beträgt 5,5 v.H. und bemisst sich in der Regel nach der Gegenleistung.
Grundsteuer
Auf inländischen Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, private und betriebliche Grundstücke) wird Grundsteuer erhoben. Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter: