Steuerliche Behandlung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
Sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Behandlung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und der haushaltnahen Minijobs
Zum 1. April 2003 wurde die sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Behandlung der geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisse und der haushaltnahen Minijobs neu geregelt. Wesentliche sozialversicherungsrechtliche Punkte wurden zudem zum 1. Januar 2013, zum 1. Juli 2019 und zum 1. Oktober 2022 geändert. Eine umfassende Darstellung der Rechtslage können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales »Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung im Übergangsbereich« (Rechtsstand: Januar 2024) entnehmen. Darin sind auch Hinweise zum Arbeitsrecht und ausführliche Fallbeispiele enthalten. Nähere Informationen zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, insbesondere zum Beitragseinzug, erhalten Sie darüber hinaus im Internet unter www.minijob-zentrale.de sowie über das Servicetelefon der Minijobzentrale unter 0355 2902 70799.
Stand dieser Information: 13. März 2024