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Vordrucke

Die sächsische Steuerverwaltung empfiehlt die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen. Weitere Informationen zum Verfahren ELSTER erhalten Sie hier

Bitte wählen Sie aus, für welchen Bereich Sie Vordrucke benötigen:

Bitte beachten Sie:

  • Drucken Sie alle Seiten der eingestellten Vordrucke aus.
  • Sofern es sich um mehrseitige Vordrucke handelt, drucken Sie diese beidseitig aus.
  • Ausfüllhinweise zur Einkommensteuererklärung finden Sie im folgenden Merkblatt:

Hinweis: Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen und Steueranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

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