Vordrucke
Die sächsische Steuerverwaltung empfiehlt die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen. Weitere Informationen zum Verfahren ELSTER erhalten Sie hier.
Bitte wählen Sie aus, für welchen Bereich Sie Vordrucke benötigen:
Bitte beachten Sie:
- Drucken Sie alle Seiten der eingestellten Vordrucke aus.
- Sofern es sich um mehrseitige Vordrucke handelt, drucken Sie diese beidseitig aus.
- Ausfüllhinweise zur Einkommensteuererklärung finden Sie im folgenden Merkblatt:
Hinweis: Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen und Steueranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.