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Bitte beachten Sie, dass nur allgemeine Fragen per E-Mail beantwortet werden können. Insbesondere bei Sachverhalten, die das Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung) berühren, erhalten Sie die Antworten auf Ihre Fragen und Anträge auf dem üblichen Weg (z. B. durch Telefonanruf oder Briefpost) und per E-Mail lediglich eine Empfangsbestätigung Ihrer Anfrage. Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail Ihre vollständige Anschrift und Telefonnummer an. Sie erleichtern uns außerdem die Beantwortung Ihrer Anfrage, wenn Sie uns Ihre Steuernummer bzw. das für Sie zuständige Finanzamt mitteilen.

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