Identifikationsmerkmale
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Mit dem Steueränderungsgesetz 2003 wurden die §§ 139a bis 139d AO zur Vergabe eines Identifikationsmerkmals für jeden Steuerpflichtigen eingeführt. Für das Besteuerungsverfahren sind folgende Identifikationsmerkmale vorgesehen:
- Für natürliche Personen eine steuerliche Identifikationsnummer nach § 139b AO (IdNr.)
- Für wirtschaftlich tätige natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen die steuerliche Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO (W-IdNr.)