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Lastschriftverfahren

Information zum Thema

Zu entrichtende Steuerbeträge (einschließlich steuerlicher Nebenleistungen) können Sie unter Ihrer Veranlagungs-Steuernummer durch Ihr Finanzamt im SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen.

Dabei können Sie wählen,

  • ob alle Beträge zu dieser Steuernummer oder
  • ob nur bestimmte Abgabearten

abgebucht werden sollen.

Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist sichergestellt, dass Ihre Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie müssen die rechtzeitige Zahlung nicht überwachen und ersparen sich zudem den Aufwand für die Überweisung. Die Teilnahme ist jederzeit widerrufbar und für Sie völlig risikolos. Außerdem helfen Sie Ihrem Finanzamt, die Verwaltungsaufgaben effizient und kostensparend zu erledigen.

Nutzen Sie die Vorteile des Lastschriftverfahrens und füllen bitte das SEPA-Lastschriftmandat vollständig aus.

Vergessen Sie bitte nicht, alle erforderlichen Unterschriften zu leisten!

Anschließend reichen Sie das Formular bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Eine Übermittlung per Fax oder als eingescannte Datei per E-Mail sind möglich. Das Finanzamt veranlasst dann die Abbuchungen der entsprechenden Beträge.

Weitere Hinweise:

  • Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist freiwillig.
  • Erfolgt eine Änderung der Steuerfestsetzung, nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlasst wurde, werden überzahlte Beträge von Amts wegen zurückgezahlt.
  • Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  • Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend schriftlich Ihrem Finanzamt mit. Ihre International Bank Account Number (IBAN) und den Business Identifier Code (BIC) finden Sie z. B. auf Ihrem Kontoauszug.
  • Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs beträgt die Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung mindestens einen Tag vor Belastung. Diese Information entfällt beim Einzug fälliger Beträge aufgrund von Steueranmeldungen.
  • Sie erkennen unsere Abbuchungen an:
    • der Gläubiger-Identifikationsnummer DE17FA000000032546
      und
    • Ihrer Mandatsreferenznummer.
      Für jede Veranlagungs-Steuernummer mit Lastschriftmandat wird eine eigene Mandatsreferenznummer vergeben. Bestehen zu der Steuernummer weitere Lastschriftmandate mit abweichenden Bankverbindungen, werden Ihnen weitere Mandatsreferenznummern erteilt.
  • Die jeweils eingezogenen Beträge werden Ihnen im Kontoauszug bzw. in Abbuchungsmitteilungen mit Steuernummer, Steuerart und Zeitraum erläutert.
  • Auf Ihre im Mandat für das SEPA-Lastschriftverfahren angegebene Bankverbindung werden auch etwaige zu erstattende Beträge der abzubuchenden Abgabearten überwiesen.
  • Eventuelle weitere Fragen beantwortet Ihr zuständiges Finanzamt gerne.

Informationen zu häufig nachgefragten Sachverhalten bei Amt24

Weitere Informationen zum Thema

Formulare für die Zahlung im Lastschriftverfahren

(nur für Sachsen)

Weitere Informationen zum SEPA-Verfahren

Auf der folgenden Seite der Deutschen Bundesbank finden Sie alles Wissenswerte rund um das SEPA-Verfahren für Verbraucher und Unternehmer:

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