Hauptinhalt

Steuerberatungsrecht

Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Ab der Steuerberaterprüfung 2009 ist für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, die Erteilung verbindlicher Auskünfte über die Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen sowie für die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen zuständig.

zurück zum Seitenanfang