Wer darf beraten?
Die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen ist im Steuerberatungsgesetz geregelt.
Die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen ist im Steuerberatungsgesetz geregelt.
Ebenso wie die Befugnis sind auch die Voraussetzungen für die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein und die den Lohnsteuerhilfevereinen obliegenden Pflichten gesetzlich geregelt.
Ab der Steuerberaterprüfung 2009 ist für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, die Erteilung verbindlicher Auskünfte über die Erfüllung einzelner Zulassungsvoraussetzungen sowie für die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung die Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen zuständig.